Psychologischer Psychotherapeut Dipl. Psych. Markus Höhn
Kosten einer Psychotherapie und Abrechnung bei
Privat versicherten Patienten:
Die Honorierung richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Nach § 1 GOP richten sich Vergütungen für berufliche Leistungen der Psychotherapeuten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten.
Gegenüber privat versicherten Patienten hat der Psychotherapeut einen Anspruch auf Zahlung seiner Leistungen.
Eine Psychotherapie muss fast immer bei der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe beantragt werden. Die genaue Vorgehensweise der Erstattung ist jedoch von Versicherung zu Versicherung oft verschieden und hängt auch vom vereinbarten Leistungsumfang mit der Versicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorab über die notwendigen Schritte. Ich bin Ihnen dabei allerdings auch gerne behilflich.
Das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine ( Probatorische Sitzungen ) sind in der Regel ohne vorherige Genehmigung durchführbar.
Gesetzlich krankenversicherten Patienten:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für ein Richtlinienverfahren, hier die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Das Honorar richtet sich nach den jeweils gültigen Maßgaben des EBM der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen und wird auf Antrag von diesen Kostenträgern übernommen und direkt mit diesen vom Psychotherapeuten abgerechnet.
Als Patient/in haben Sie die Mitwirkungspflicht bezüglich der jeweils gültigen Formalitätten, die im Einzelnen noch mit Ihnen zu besprechen sind.
Das Erstgespräch und bis zu weitere 3 Gesprächstermine (Probatorische Sitzungen ) sind in der Regel ohne vorherige Genehmigung durchführbar.
Selbstzahlern:
Selbstverständlich können Sie als Selbstzahler die Kosten auch selbst übernehmen.